AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Konfektion in Perfektion D. Räubig

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsverhältnisse (Warenlieferung und Kundenservice) mit Unternehmern und juristischen Personen i.S. v. § 310 Abs. 1 BGB, sog. B2B-Geschäfte.

1.2. Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

1.3. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen diesen AGB vor. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.4. Sofern der Kunde eigene AGB zur Verwendung stellt, entfalten diese nur dann Geltung für das Vertragsverhältnis, wenn wir uns hiermit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt haben und die AGB des Kunden unseren nachfolgenden AGB sowie ggfs. vorliegenden individualvertraglichen Abreden nicht entgegenstehen. Sofern Regelungen der AGB des Kunden den nachfolgenden AGB oder individualvertraglichen Abreden entgegenstehen, gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB.

1.5. Ergänzend gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft. Sofern diese den nachfolgenden AGB oder individualvertraglichen Abreden entgegenstehen, gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB.

1.6. Begriffsbestimmungen: "Kunde" ist jede natürliche oder juristische Person, die Empfänger einer Ware, Dienstleistung oder Mitteilung per Fernkommunikation der Fa. Konfektion in Perfektion sein kann. Um kaufmännischen Geschäftsverkehr handelt es sich, wenn der Kunde Unternehmer gemäß §14 BGB ist.

2. Vertragsabschluss, Vorkasse

2.1. Bestellungen eines Kunden bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Warenlieferung (insbesondere bei einem Bargeschäft). Erst durch eine solche Auftragsbestätigung kommt das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zustande. Die Ablehnung von Aufträgen durch uns bedarf keiner Angabe von Gründen.

2.2. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Bei Bestellungen bis zu einem Wert von 1.000,00 € netto ist eine Vorkasse von 100% des Warenwerts, bei Bestellungen ab einem Wert von 1.000,01 € von 80 % des Warenwertes, mindestens jedoch i.H.v. 1.000,00 € zu leisten.

2.3. Im Rahmen des technischen Fortschritts behalten wir uns die Änderung von bestellten oder gelieferten Artikeln, insbesondere betreffend Material und Ausführung, vor.

2.4. Sämtliche von uns bereit gestellte Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Auftragsunterlagen stehen in unserem Eigentum. Die Urheberrechte hieran stehen ausschließlich uns zu. Derartige, an den Kunden übermittelte Unterlagen sind durch diesen vertraulich zu behandeln; eine Weitergabe an Dritte bedarf zuvor unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Liefer- und Leistungsbedingungen

3.1. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Es sei denn, sie wurden durch uns schriftlich bestätigt. Sämtliche Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstlieferung.

3.2. Sofern als Liefertermin kein konkretes Datum genannt, sondern eine Frist in Tagen, Wochen oder Monaten, beginnt diese Lieferfrist mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung zu laufen.

3.3. Ein Liefertermin gilt dann als eingehalten, wenn die Ware zu dem Termin zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.

3.4. Im Falle des Überschreitens eines bestätigten Liefertermins kann der Kunde erst dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen zur Lieferung der Ware gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Die Erklärung des Rücktritts aus diesem Grund hat schriftlich zu erfolgen.

3.5. Dies gilt nicht, wenn die Lieferverzögerung auf höherer Gewalt beruht und insofern nicht durch uns zu vertreten ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung nach Beseitigung des Hindernisses und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit vorzunehmen oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Die Verlängerung der Lieferfrist tritt erst nach Unterrichtung des Kunden über die nicht durch uns zu vertretene Lieferverzögerung ein.

3.6. Gelangt ein Auftrag aufgrund vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, so hat dieser einen pauschalen Schadenersatz i.H.v. 35 % der Auftragssumme zu leisten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass durch die Nichtdurchführung des Auftrags kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Versand und Gefahrenübergang

4.1. Der Versand bestellter Ware erfolgt ab dem Sitz des Lieferanten auf Rechnung und Gefahr des Käufers an die von diesem angegebene Lieferanschrift. Die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels stehen dem Lieferanten frei.

4.2. Der Kunde ist zur Annahme von Teillieferungen verpflichtet.

4.3. Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Kunden, so lagert die Ware nach Aussonderung auf dessen Kosten und Gefahr.

4.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Transportunternehmer auf den Kunden über.

4.5. Im Falle der Ausfuhr gekaufter Produkte obliegt dem Kunden die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen der jeweiligen Staaten. Der Kunde hat uns hierauf gesondert hinzuweisen. Allein der Kunde haftet bei der Verletzung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen.

5. Preise, Zahlung

5.1. Alle von uns angegebenen Preise gelten ab Werk; Abweichungen werden ggfs. in der Auftragsbestätigung angegeben. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert berechnet.

5.2. Die Angabe der Preise erfolgt Netto. Die hierauf anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.3. Der Abzug von Skonto bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

5.4. Es ist Vorkasse gemäß der Regelungen unter Ziffer 2.2. zu leisten.

5.5. Mit unseren Zahlungsansprüchen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.6. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden gelten Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigem Basiszinsatz (BGB § 288 II nF), der offenen Forderung als vereinbart. Der Ersatz weiterer Verzugsschäden, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Auflaufende und kommunizierte Zinsen sind zur Zahlung fällig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, insbesondere bis zur endgültigen Einlösung von Lastschriften, unser Eigentum. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte die sofortige Herausgabe unseres Eigentums verlangen und das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Der Kunde ermächtigt uns, auch ohne Vorliegen entsprechender Titel, die Vorbehaltsware wieder an uns zu nehmen. Die Rücknahme der Sache gilt nicht als Vertragsrücktritt, solange wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären.

6.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen tritt er im Voraus an uns ab, bleibt aber weiter zur Einziehung der Forderung berechtigt. Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt zu geben und uns alle für den Forderungseinzug benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.

6.3. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit fremden Sachen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil im Verhältnis des Auftragswerts der Vorbehaltssache zum Wert der übrigen Sachen zu. Der Kunde überträgt uns im Voraus seine dabei entstehenden Eigentumsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, uns von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.4. Über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten. Für Kosten hieraus folgender Maßnahmen, insbesondere einer Klage nach § 771 ZPO, haftet der Kunde, sofern der Dritte nicht zahlungsfähig oder -willig ist.

7. Rückgabe- und Umtauschrecht

7.1. Sämtliche von uns gelieferte Bekleidungsteile sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

7.2. Bei Ausübung des Umtauschrechts in eine andere Größe werden dem Kunden Handlingskosten i.H. von 10% des ausgewiesenen Kaufpreises berechnet. Mindestens jedoch 10,00 Euro netto.

7.3. Zur Ausübung des Umtauschrechts ist innerhalb von 20 Kalendertagen ab Lieferung durch uns eine entsprechende Erklärung uns gegenüber abzugeben. Dies kann geschehen per Telefon (+49 (0)3525/87519-0), per Fax (+49 (0)3525/87519-29) oder per E-Mail (office@hotel-uniform.de). Die Ware ist innerhalb innerhalb der 20 Tage (maßgeblich ist der Wareneingang bei uns) an folgende Adresse zurückzusenden: Konfektion in Perfektion D.Räubig, Retouren, Goethestraße 80, 01587 Riesa. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung trägt der Kunde.

7.4. Zur Wirksamkeit der Rückgabe zum Zwecke des Größentausches darf die Ware keine Gebrauchsspuren aufweisen und muss unversehrt, mit den Originaletiketten und in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Selbst bei geringen Gebrauchsspuren, fehlenden Originaletiketten und/oder fehlender Originalverpackung ist eine Ausübung des Umtauschrechts nicht möglich.

Ergänzend gilt unser freiwilliges Umtauschrecht - www.hotel-uniform.de/umtauschrecht

8. Sachmängel

8.1. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, die Berechtigung wurde von uns schriftlich anerkannt.

8.2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldete  Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Hiernach verspätete Mängelrügen bleiben unberücksichtigt, Gewährleistungsansprüche bestehen insoweit nicht.

8.3. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Uns obliegt das Recht zur Wahl der Nachbesserung oder Nachlieferung. Setzt der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung und lassen wir diese verstreichen, ist er zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Herabsetzung der Vergütung berechtigt.

8.4. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Sonstige Schadensersatzansprüche

9.1. Mit Ausnahme für den Fall der Sachmangelhaftung nach Ziffer 8 haften wir gegenüber dem Kunden, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, nicht für Schadenersatz. Insbesondere sind Ersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche ausgeschlossen.

9.2. Ein Ersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der BR Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10.3. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten in gesetzlich zulässiger Weise gespeichert und verarbeitet werden. Er trägt bei Nutzung der Kommunikation mittels Internet oder E-Mail allein das hiermit einhergehende Risiko für Datenverlust oder -mißbrauch.

10.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner Riesa. Mit ausländischen Kunden gilt die Zuständigkeit der deutschen Gerichte als vereinbart.

10.5. Ladungsfähige Anschrift: Konfektion in Perfektion, Inh. Daniel Räubig, Goethestraße 80, 01587 Riesa.

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